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Sunbizz

Stefan Grün

Blumenstraße 35 a

63785 Obernburg

Tel: 06022-2659973

Fax: 06022-2659974

Email: info@sunbizz-sonnenschutz.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUNBIZZ, Sonnenschutz

Stand: Januar 2011

Allgemeines:

Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der SUNBIZZ (nachstehend SUNBIZZ genannt) sind Bestandteil des Vertrages. Anderslautende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder Einschränkungen durch den Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SUNBIZZ hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn SUNBIZZ in Kenntnis anders lautender Kundenbedingungen Aufträge durchführt. Diese Bedingungen gelten gegenüber Kommunen, deren Einrichtungen und Eigenbetriebe, kirchlichen Einrichtungen, sozialen Einrichtungen und Verbände, sowie Unternehmen auch für alle Folgegeschäfte.

Erbringt SUNBIZZ Leistungen im Sinne der Verdingungsordnung für Bauleistungen, so gelten abweichend davon grundsätzlich die Kaufmännischen und Technischen Bedingungen sowie die statischen Grundlagen von SUNBIZZ, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Liegen keine besonderen Lastannahmen oder Kundenangaben vor, wird in der Regel die DIN 4112 (fliegende Bauten) angewandt. Weitergehende Vertragsvereinbarungen sind vor Ausführung schriftlich niederzulegen.

Angebote, Preise, Bestellungen:

Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Längere Angebotsfristen als 120 Tage bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Gültigkeit.

Bestellungen erbittet SUNBIZZ grundsätzlich in schriftlicher Form, per Brief, Fax oder e-mail. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung, die auf Form, Größen, Farben, Gewebeart und Konstruktionsteile sofort zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen ist. Erst dann gilt eine Bestellung als angenommen.

Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Versand- und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Bei ausdrücklich gewünschter Freihaus-Lieferung werden Fracht- und Nebenkosten in den Preis eingerechnet, aber gesondert ausgewiesen. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Kunden.

Preisgleitklausel:

Liegen zwischen Vertragsabschluß und kundenbedingte oder durch äußere Umstände verursachtem verspäteten Lieferdatum mehr als 4 Monate, gelten die am Liefertage gültigen Preise. Ferner sind wir berechtigt, Material- und Lohnpreissteigerungen an den Kunden weiter zu geben. Ein Rücktrittsrecht in solchen Fällen gilt nur eingeschränkt, sofern das Material weder vorbereitet noch gefertigt ist. Objektbezogene Teilproduktionen sind zu vergüten.

Zahlungsbedingungen:

Grundsätzlich sind Materialrechnungen unabhängig vom Montagezeitpunkt fällig. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich bestätigt wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung (Rechnungsdatum) ohne Skonto zur Zahlung fällig. Teilrechnungen nach Einzellieferungen sind grundsätzlich zulässig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. SUNBIZZ ist berechtigt, Verzugszinsen von 9,5 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Unberührt bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nur dann zulässig, wenn diese gerichtlich tituliert bzw. von der Firma SUNBIZZ anerkannt wurden.

Montagen werden immer von der durch den Auftraggeber selbst oder eine von SUNBIZZ beauftragten Montagefirma (Subunternehmer) direkt fakturiert und sind nach deren Konditionen direkt zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn SUNBIZZ die Montagen in Form von Angeboten, Bestätigungen und Terminvereinbarungen vermittelt.

Lieferungen und Leistungen:

Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich erst dann, wenn alle technischen Details geklärt sind. Dazu zählt auch die Abklärung technischer Fragen wie Leitungspläne, Bodenverhältnisse, Genehmigungen und Freigaben von Plänen und Materialien und die Erfüllung sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Vorleistungen.

Mündliche Abreden sind ausgeschlossen, ebenso telefonische Änderungen von Größen, Gewebearten oder Änderungen der Gesamtkonstruktion.

SUNBIZZ befindet sich erst dann in Lieferverzug, wenn ein grob fahrlässiges Eigenverschulden von SUNBIZZ nachgewiesen ist. Durch äußere Umstände eintretende Verzögerungen, z.B. erschwerter Vormaterialfluss, Lieferverzögerungen durch Krankheit oder höhere Gewalt, Witterungsunbilden berechtigen nicht, SUNBIZZ in Verzug zu setzen. Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüche werden nicht akzeptiert.

Ein Lieferverzug tritt auch dann nicht ein, wenn die beauftragte Montagefirma aus Gründen, die von SUNBIZZ nicht zu vertreten sind, die Montage zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart durchführt. Rückbehalte aus solchen Gründen werden nicht akzeptiert.

Eigentumsvorbehalt:

Sämtliche Lieferungen werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt ausgeführt. SUNBIZZ behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderung vor. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen und Teilzahlungen erfolgt sind, da das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der SUNBIZZ zustehenden Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung dienen soll.

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist SUNBIZZ berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und anderweitig zu verwerten.

Die Zurücknahme bedeutet den Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitig die Pfändung der Kaufsache. Nach der Rücknahme können wir die Ware entweder weiterverwerten, oder bei Beschädigungen entsorgen. Der eventuelle Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet unter Berücksichtigung aller entstandenen Kosten.

Der Kaufgegenstand darf weder verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen ist SUNBIZZ sofort zu benachrichtigen.

Gewerbliche Schutzrechte / Copyright

An allen kaufmännischen und technischen Unterlagen, wie Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Entwürfen, Zeichnungen, Statische Berechnungen, Gestaltungsvorschlägen, Abbildungen und Drucksachen hat SUNBIZZ Urheberrechte (Copyright). Sie dürfen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlungen machen wir Schadenersatzforderungen in Höhe des Verlustes von mindestens zwei Jahresumsätzen geltend. Dies gilt auch für den sklavischem Nachbau oder der Weitergabe von SUNBIZZ Konstruktionen. Darunter fallen ferner der über Drittfirmen besorgte Einsatz und der Wiederverkauf von SUNBIZZ Konstruktionen.

Technische Vorbestimmungen

Alle Planungen und Konstruktionen unterliegen den Vorgaben eines externen Statikbüros. Deshalb berechnet SUNBIZZ eine pauschale Umlage dieser Kosten. Wird eine objektbezogene Prüfstatik gefordert, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

Es wird ferner auf die „Besonderen Bedingungen für den Einsatz von Technischen Textilien“ verwiesen.

Mängelrügen

Alle Warenlieferungen und Teillieferungen sind sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und einwandfreien Lieferzustand zu überprüfen. Fehlerhaft geliefertes, schadhaftes, oder nicht vollständiges Material ist auf den Lieferpapieren zu vermerken und schriftlich an SUNBIZZ anzuzeigen. Lassen Sie sich bitte vom anliefernden Fahrer eine Tatbestandsaufnahme ausstellen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt, da sonst die Transportunternehmen keinen Schadenersatz leisten.

Handelsübliche Größentoleranzen bei technischen Textilien von bis zu 3 % berechtigen nicht zu Beanstandungen. Wir verweisen auf unsere besonderen Bedingungen beim Einsatz von technischen Textilien.

Montagen

Montagen werden entweder vom Kunden direkt oder über SUNBIZZ an eine spezielle Montage – Fachfirma (selbständiger Kaufmann) vergeben. Montagevoraussetzungen sind die Montagebedingungen. Fundamentarbeiten und sonstige Nebenleistungen wie z.B. Beseitigung des Aushubes oder Pflasterarbeiten, sowie das Stellen der erforderlichen Baumaschinen gehören nicht zum Leistungsumfang von SUNBIZZ und müssen mit der beauftragten Montagefirma direkt vereinbart werden. Die beauftragte Montagefirma (selbständiger Kaufmann und somit Subunternehmer) fakturiert direkt.

Für Eigenmontagen oder durch Fremdfirmen durchgeführte Montagen übernehmen wir keine Haftung, auch wenn mögliche Schäden zu einem späteren Zeitpunkt

auftreten.

Technische Änderungen

SUNBIZZ behält sich vor, ab der Angebotsangabe bis zur Durchführung eines Auftrages, notwendige technische Veränderungen durchzuführen, wenn dies der Verbesserung der Gesamtkonstruktion eines beauftragten Objektes dient.

Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Neben diesen grundsätzlichen Konditionen sind die jeweiligren objektbezogenen Zusatzkonditionen zu beachten.

Änderungen vorbehalten.

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